Einfriedungen bis 2 Meter Höhe sind in Berlin in der Regel verfahrensfrei – anforderungsfrei sind sie damit nicht. Wir klären Einfriedungsrecht, nachbarliche Grenzabstände und die Gründung, bevor der erste Pfosten gesetzt wird.
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Als regionaler Fachbetrieb aus Zeuthen sind wir schnell vor Ort in Berlin und Umgebung. Wir übernehmen Planung, Erdarbeiten, Fundamentbau und Montage — alles aus einer Hand, ohne Subunternehmer. Das bedeutet für Sie: ein Ansprechpartner, ein Preis, ein Termin.
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| Leistung | Preis | Hinweis |
|---|---|---|
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| Holzzaun / Sichtschutz | ab 80 €/lfm | inkl. Unterkonstruktion |
| Rhombuszaun | ab 95 €/lfm | inkl. Fundament |
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Als Komplettanbieter kombinieren wir Zaunbau mit anderen Leistungen — ein Ansprechpartner für Ihren gesamten Garten in Berlin.
Ein Zaun steht nur so gerade wie seine Pfosten, und die stecken in Berlin in sehr unterschiedlichem Material. Nördlich der Innenstadt trägt die Barnim-Hochfläche, südlich davon die Teltow-Hochfläche, westlich der Havel die Nauener Platte; das Warschau-Berliner Urstromtal trennt die Hochflächen voneinander. Auf den Hochflächen ist überwiegend bindiger Geschiebemergel zu erwarten, im Urstromtal rolliger Talsand, an den Rändern der Niederungen Flug- und Dünensand. Findlinge aus der Grundmoräne können in vielen Lagen auftreten.
Für die Gründung der Pfosten ist genau das der Prüfpunkt. In rolligem Talsand lässt sich zügig bohren, dafür braucht das Fundament ausreichend Einbindetiefe. Bindiger Geschiebelehm hält besser, arbeitet aber bei Frost und Nässe stärker. In Niederungen, über Torfen und auf aufgefüllten Flächen prüfen wir das Setzungsrisiko, denn eine absackende Zaunflucht fällt schnell ins Auge. Und weil Bauschutt und Kriegstrümmerschutt im Berliner Untergrund verbreitet sind, kann aus einem gebohrten Loch Handaushub werden. Das klären wir am Probeloch beim Ortstermin.
Beim Recht beginnt es mit der Bauordnung: Nach § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a BauO Bln sind Einfriedungen bis 2 Meter Höhe verfahrensfrei, außer im Außenbereich. Verfahrensfrei heißt jedoch nicht anforderungsfrei. In Teilen des Stadtgebiets gelten bezirklich festgesetzte Erhaltungsverordnungen oder Denkmalschutz; dort kann ein Zaun genehmigungspflichtig sein und in Material und Form vorgegeben werden. Im Erhaltungsgebiet Ortskern Rudow etwa gelten Zaunfelder aus Holz oder Schmiedeeisen und Sockel aus Klinkermauerwerk als prägend. Dazu kommt das Nachbarrecht: Nach § 23 NachbG Bln kann nur eine ortsübliche Einfriedung verlangt werden, und ohne feststellbare Ortsüblichkeit ein etwa 1,25 Meter hoher Maschendrahtzaun. Stand 09.08.2026, im Einzelfall prüfen.
Die Grundstückstypik entscheidet über die Ausführung. In den Stadtrandsiedlungen kommen Anhänger, Erdbohrer und Mischer meist direkt ans Grundstück. Im Blockrand sind Hoftor und Durchfahrt das Nadelöhr, dort werden Pfosten und Material getragen. In Kleingartenanlagen sind die Innenwege schmal; die Bauordnung sieht zwischen den Abschnitten freizuhaltende Flächen von mindestens 8 Metern Breite vor, von denen Einfriedungen ausgenommen sind, Nadelgehölze dagegen nicht (§ 6a BauO Bln; Stand 09.08.2026, im Einzelfall prüfen). Steht ein geschützter Baum in der Zaunflucht, setzen wir die Fundamente außerhalb der Kronentraufe zuzüglich 1,5 Meter.
Vom Betriebshof in Zeesen aus sind die südöstlichen Bezirke schnell erreicht, nach Spandau oder Reinickendorf ist der Weg deutlich länger; je nach Ziel und Verkehrslage sind wir rund 25 Minuten bis gut eine Stunde unterwegs. Das bleibt eine Spanne, keine Ankunftszusage. Soll eine alte Hecke dem Zaun weichen, richtet sich der Start nicht nach dem Wunschtermin, sondern nach der gesetzlichen Schonzeit: § 39 Abs. 5 BNatSchG verbietet vom 1. März bis zum 30. September das Beseitigen von Hecken und Gebüschen. Die Rodung legen wir deshalb in die Zeit außerhalb dieser Frist.
Wer ergänzend pflanzen möchte, sollte die Berliner Grenzabstände kennen: Nach § 27 NachbG Bln halten stark wachsende Bäume 3,00 Meter, übrige Bäume 1,50 Meter, nicht hochstämmige Obstbäume 1,00 Meter und Sträucher 0,50 Meter Abstand; Hecken über 2 Meter Höhe 1,00 Meter, bis 2 Meter Höhe 0,50 Meter. Gemessen wird nach § 28 NachbG Bln von der Mitte des Stammes oder der Hecke bis zur Grenzlinie, dort wo die Pflanze aus dem Boden tritt.
Quellen: Bauordnung für Berlin (§§ 6a, 61), Berliner Nachbarrechtsgesetz (§§ 23, 27, 28) und § 39 BNatSchG, abgerufen am 09.08.2026; im Einzelfall prüfen.
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